Leni Breymaier: „Das ist das Dümmste, was ich zu diesem Thema in den letzten zehn Jahren gehört habe. Wäre dieser Vorschlag verfassungsrechtlich problematisch, dann wäre auch das Bundestagswahlrecht verfassungsrechtlich problematisch. Im Übrigen fordert Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes ausdrücklich den Staat auf, auf die Beseitigung bestehender Nachteile bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken. Bei einem Frauenanteil von 24,5 Prozent im Landtag – Schlusslicht in Deutschland! – ist der Handlungsbedarf offensichtlich. Wenn die CDU-Fraktion keine Änderungen will, soll sie das offen sagen und nicht rechtliche Bedenken bemühen.“
Breymaier kritisiert Ablehnung der Änderung des Landtagswahlrechts
Landespolitik
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Veröffentlicht am 06.03.2018
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